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Neues Gesetz regelt energetische Anforderungen an Gebäude

Seit dem 1. November 2020 gilt das neue Gebäudeenergiegesetz mit zahlreichen Änderungen für die Wohnungswirtschaft

Mit dem neuen Gebäudeenergiegesetz (GEG) werden seit dem 01.11.2020 das bisherige Energieeinsparungsgesetz (EnEG), die Energieeinsparverordnung (EnEV) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einem neuen Regelwerk zusammengeführt. Das neue GEG enthält somit Anforderungen an die energetische Qualität von Gebäuden, die Erstellung und die Verwendung von Energieausweisen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in Gebäuden. Das energetische Anforderungsniveau, das auf der EnEV beruht, wird dabei zunächst nicht verschärft, weder bei Sanierung noch im Neubau.

Wir haben uns mit dem GEG auseinandergesetzt und stellen Ihnen drei Neuerungen vor:

> Ab 2026 ist der Einbau von Öl- oder Kohleheizungen verboten. In diesem Zusammenhang gibt es allerdings eine Reihe von Ausnahmen, die dieses Verbot deutlich abschwächen.

> Bei Neubauten besteht grundsätzlich die Pflicht zur Nutzung erneuerbarer Energien. Mit dem neuen GEG besteht nun die Möglichkeit, diese Pflicht auch durch die Nutzung von gebäudenah erzeugtem Strom aus erneuerbaren Energien zu erfüllen. Das kann zum Beispiel die Photovoltaikanlage auf der Dachfläche sein.

> Beim Verkauf von Ein- und Zweifamilienhäusern müssen Käufer*innen ein obligatorisches Beratungsgespräch zum Energieausweis führen. Energieausweise weisen zukünftig übrigens auch die Kohlendioxidemissionen eines Gebäudes aus, die sich aus dem Primärenergiebedarf oder -verbrauch ergeben. Auf diese Weise wird der ökologische Fussabdruck noch deutlicher.

Mit dem neuen GEG sind viele weitere Neuerungen beschlossen worden, die wir Ihnen gern erläutern. Sprechen Sie uns an!